Ergebnisse der Differenzbilanzierung
Gemäß § 12 Abs. 3 StromNZV
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen. Von der Verpflichtung sind diejenigen Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen ausgenommen, an deren Verteilernetz weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind.
Daher entfällt die Pflicht zur Führung eines Bilanzkreises für die Stadtwerke Nortorf AöR und damit zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Differenzbilanzierung.