Technische Anforderungen

Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 20 NDAV i.V.m. §§ 33 Abs. 3, 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV

Wenn Sie Gasverteiler-/ Fernleitungsnetze, Erzeugungs-/ Speicher-/ LNG-Anlagen und/ oder Direktleitungen an unser Verteilnetz anschließen wollen, gelten neben den allgemeinen und ergänzenden Anschlussbedingungen folgende technische Mindestanforderungen.

Die Anmeldung zum Anschluss der gebäudeseitigen Strom-, Gas- und Wasserinstallation reicht das von Ihnen mit der Herstellung der Gebäudeinstallationsarbeiten beauftragte, zugelassene Installationsunternehmen bei den Stadtwerken ein.

Wichtig !
Die Montage der Strom-, Gas- und Wasserzähler und die Inbetriebsetzung der Kundenanschlüsse erfolgt erst nach Fertigmeldung des verantwortlichen Fachinstallateurs. Für die Montage des Gaszählers ist zusätzlich die Freigabe durch den zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister erforderlich.